Erneuerbare Energie
für das Uslarer Land

Mitgestalten & profitieren

Wir ermöglichen mehr grüne Energie im Uslarer Land, gestalten so die Energiewende mit und profitieren gemeinsam von den Erträgen.

Gemeinwohl­orientiert

Wir sind stark im Uslarer Land verwurzelt und haben so auch die weiteren Interessen der Bevölkerung im Sinn.

Fortschritt erzielen

Durch unsere lokale Vernetzung und regionales Wissen helfen wir die erneuerbaren Energien schneller auszubauen.

Gemeinsam unterstützen

Durch das vielfältige Wissen unserer Genossenschaftsmitglieder zur Energiewende unterstützen wir auch private Haushalte bei den aktuellen Herausforderungen.

Windkraft- oder große Photovoltaik-Anlagen sorgen häufig für große Unruhe unter den Anliegern, stellen aber einen essenziellen Bestandteil der Energiewende dar. Durch Beteiligungen an Windkraftprojekten möchten wir Teile der Gewinne im Uslarer Land halten und so die Akzeptanz dieser Projekte steigern. Durch den großen Umfang dieser Anlagen sind für uns nur Beteiligungen möglich.

Die Energiewende bringt auch für viele Haushalte große Veränderungen, wie z.B. bei der Heizung. Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit zum Austausch untereinander und veranstalten ebenfalls Vorträge in diesem Bereich.

Aus der Region für das Uslarer Land

Aufsichtsrat/Vorstand

Der Aufsichtsrat wurde von den Genossenschaftsmitgliedern in unserer Gründungsveranstaltung gewählt und bestellte anschließend den Vorstand.

Aufsichtsrat: Boris Garlt, Helmut Bösenberg, Wolfgang Fischer, Bernd Koch, Wolfgang Ernst

Vorstand: Uwe Kühn, Jakob Reiter, Stephan Sielhorst, Olaf Müller, Karl Fricke

Genossenschaftsmitglieder

Unsere Genossenschaft haben wir mit 72 Gründungsmitgliedern am 21. März 2025 gegründet und freuen uns jederzeit über weitere Unterstützung.

Für unterschiedliche Aufgaben haben sich bereits Arbeitsgruppen gebildet: Kommunikation, Finanzen sowie Technik

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Kontaktdaten Ansprechpartner

Wenn Sie gerne weitere Informationen direkt erhalten möchten, dann tragen Sie sich gerne in unseren E-Mail-Newsletter ein und erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen.

Fragen zur Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied der Bürger Energie Uslarer Land eG werden?

Die Mitgliedschaft können  natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische
Personen des privaten oder öffentlichen Rechts erwerben
(§3 Abs. 1 der Satzung).

Wie werde ich Mitglied der Bürger Energie Uslarer Land eG?

Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende
unbedingte Erklärung des Beitritts und Zulassung durch den Vorstand
(§3 Abs. 2 und 3 der Satzung).

Welche Rechte habe ich als Mitglied der Genossenschaft?

Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung,
die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der
Genossenschaft mitzuwirken (§10 der Satzung).

Welche Pflichten habe ich als Mitglied der Genossenschaft?

Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren (§11 der Satzung).

Wie hoch ist der Geschäftsanteil?

Der Geschäftsanteil beträgt 250 € (§30 der Satzung).

Hafte ich als Mitglied?

Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht. Für die Verbindlichkeiten der
Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen (§33 der Satzung).

Wie lange sind meine Geschäftsanteile festgelegt?

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres schriftlich kündigen. Die Kündigung muss der Genossenschaft mindestens 24 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Die Kündigung wird frühestens nach fünfjähriger Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres wirksam (§5 Absatz 1 der Satzung). Analog gelten die Fristen bei der Kündigung von einem Teil von mehreren Geschäftsanteilen (§5 Absatz 2 der Satzung). Geschäftsanteil und Rückzahlung sind in § 30 der Satzung geregelt.

Soweit ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, kann es schriftlich einen oder mehrere seiner weiteren Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 24 Monaten kündigen (§5 der Satzung).

Wie viele Anteile an der Bürger Energie Uslarer Land eG kann ich erwerben?

Laut Satzung gibt es keine Begrenzung. Will ein Mitglied mehrere Anteile erwerben,
entscheidet darüber der Vorstand (§30 Abs. 2 der Satzung).

Wie kann ich zusätzliche Anteile an der Bürger Energie Uslarer Land eG erwerben, wenn ich
bereits Mitglied bin?

Ein Mitglied kann sich mit Zustimmung des Vorstandes mit weiteren Geschäftsanteilen
beteiligen (§30 Abs. 2 der Satzung).

Wie kann ich kündigen?

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres schriftlich kündigen. Die Kündigung muss der Genossenschaft mindestens 24 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Die Kündigung wird frühestens nach fünfjähriger Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres wirksam. (§5 der Satzung). Geschäftsanteil und Rückzahlung sind in § 30 der Satzung geregelt.

Wie kann ich Geschäftsanteile übertragen?

Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben
durch schriftlichen Vertrag einem anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft
ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber an seiner Stelle Mitglied wird
(§30 Abs. 3 der Satzung).

Was passiert beim Tod eines Mitglieds?

Mit dem Tod scheidet ein Mitglied aus. Seine Mitgliedschaft geht auf den / die Erben über (§6
der Satzung).