

Erneuerbare Energie
für das Uslarer Land
Die Bedeutung von grünem Strom nimmt in Deutschland immer mehr zu. Wir möchten den Ausbau der erneuerbaren Energien im Uslarer Land beschleunigen und die Bürger:innen vor Ort daran beteiligen. Deswegen möchten wir eine Genossenschaft für Bürgerenergie gründen.
Aktuelle Termine
Keine aktuellen Termine.
Mitgestalten & profitieren
Wir ermöglichen mehr grüne Energie im Uslarer Land, gestalten so die Energiewende mit und profitieren gemeinsam von den Erträgen.
Gemeinwohlorientiert
Wir sind stark im Uslarer Land verwurzelt und haben so auch die weiteren Interessen der Bevölkerung im Sinn.
Fortschritt erzielen
Durch unsere lokale Vernetzung und regionales Wissen helfen wir die erneuerbaren Energien schneller auszubauen.
Gemeinsam unterstützen
Durch das vielfältige Wissen unserer Genossenschaftsmitglieder zur Energiewende unterstützen wir auch private Haushalte bei den aktuellen Herausforderungen.
Unsere Ideen
Photovoltaik für das Badeland

Das Uslarer Badeland ist ein großartiges Beispiel für gesellschaftliches Engagement und ein wichtiger Teil des Uslarer Landes. Das flache Dach des Schwimmbades sowie der Energiebedarf machen es zu einem idealen Standort für eine Photovoltaik-Anlage.
Wir möchten diese Anlage planen, finanzieren und umsetzen, damit anschließend dem Betreiber grüner Strom mit geringeren Kosten geliefert werden kann.
Beteiligungen
Windkraft- oder große Photovoltaik-Anlagen sorgen häufig für große Unruhe unter den Anliegern, stellen aber einen essenziellen Bestandteil der Energiewende dar. Durch Beteiligungen an Windkraftprojekten möchten wir Teile der Gewinne im Uslarer Land halten und so die Akzeptanz dieser Projekte steigern. Durch den großen Umfang dieser Anlagen sind für uns nur Beteiligungen möglich.
Gemeinschaft
Die Energiewende bringt auch für viele Haushalte große Veränderungen, wie z.B. bei der Heizung. Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit zum Austausch untereinander und veranstalten ebenfalls Vorträge in diesem Bereich.
Aus der Region für das Uslarer Land
Aufsichtsrat/Vorstand

Der Aufsichtsrat wurde von den Genossenschaftsmitgliedern in unserer Gründungsveranstaltung gewählt und bestellte anschließend den Vorstand.
Aufsichtsrat: Boris Garlt, Helmut Bösenberg, Wolfgang Fischer, Bernd Koch, Wolfgang Ernst
Vorstand: Uwe Kühn, Jakob Reiter, Stephan Sielhorst, Olaf Müller, Karl Fricke
Genossenschaftsmitglieder

Unsere Genossenschaft haben wir mit 72 Gründungsmitgliedern am 21. März 2025 gegründet und freuen uns jederzeit über weitere Unterstützung.
Für unterschiedliche Aufgaben haben sich bereits Arbeitsgruppen gebildet: Kommunikation, Finanzen sowie Technik
Wie kann ich mich beteiligen?
Wir freuen uns sehr, dass Sie den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen möchten. Ein Beitritt zur Genossenschaft ist mit der bereitgestellten Beitrittserklärung jederzeit und in Zukunft auch digital über diese Webseite möglich.
Genossenschaftsmitglied
Sie können schon ab 250,00 € Mitglied der Genossenschaft werden, indem Sie einen Genossenschaftsanteil erwerben. Anschließend können Sie die Genossenschaft mit Ihrer Stimme mitgestalten und von den Vorteilen der Genossenschaft profitieren. Außerdem ist eine aktive Mitarbeit im Vorstand, im Aufsichtsrat oder in einer der Arbeitsgruppen möglich.
Downloads
Den aktuellen Stand der Satzung sowie die Beitrittserklärung finden Sie im Folgenden. Die ausgefüllte Beitrittserklärung senden Sie am besten postalisch an die angegebene Geschäftsadresse.
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Kontaktdaten Ansprechpartner
Wenn Sie gerne weitere Informationen direkt erhalten möchten, dann tragen Sie sich gerne in unseren E-Mail-Newsletter ein und erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen.
Fragen zur Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied der Bürger Energie Uslarer Land eG werden?
Die Mitgliedschaft können natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische
Personen des privaten oder öffentlichen Rechts erwerben
(§3 Abs. 1 der Satzung).
Wie werde ich Mitglied der Bürger Energie Uslarer Land eG?
Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende
unbedingte Erklärung des Beitritts und Zulassung durch den Vorstand
(§3 Abs. 2 und 3 der Satzung).
Welche Rechte habe ich als Mitglied der Genossenschaft?
Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung,
die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der
Genossenschaft mitzuwirken (§10 der Satzung).
Welche Pflichten habe ich als Mitglied der Genossenschaft?
Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren (§11 der Satzung).
Wie hoch ist der Geschäftsanteil?
Der Geschäftsanteil beträgt 250 € (§30 der Satzung).
Hafte ich als Mitglied?
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht. Für die Verbindlichkeiten der
Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen (§33 der Satzung).
Wie lange sind meine Geschäftsanteile festgelegt?
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres schriftlich kündigen. Die Kündigung muss der Genossenschaft mindestens 24 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Die Kündigung wird frühestens nach fünfjähriger Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres wirksam (§5 Absatz 1 der Satzung). Analog gelten die Fristen bei der Kündigung von einem Teil von mehreren Geschäftsanteilen (§5 Absatz 2 der Satzung). Geschäftsanteil und Rückzahlung sind in § 30 der Satzung geregelt.
Soweit ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligt ist, kann es schriftlich einen oder mehrere seiner weiteren Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 24 Monaten kündigen (§5 der Satzung).
Wie viele Anteile an der Bürger Energie Uslarer Land eG kann ich erwerben?
Laut Satzung gibt es keine Begrenzung. Will ein Mitglied mehrere Anteile erwerben,
entscheidet darüber der Vorstand (§30 Abs. 2 der Satzung).
Wie kann ich zusätzliche Anteile an der Bürger Energie Uslarer Land eG erwerben, wenn ich
bereits Mitglied bin?
Ein Mitglied kann sich mit Zustimmung des Vorstandes mit weiteren Geschäftsanteilen
beteiligen (§30 Abs. 2 der Satzung).
Wie kann ich kündigen?
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres schriftlich kündigen. Die Kündigung muss der Genossenschaft mindestens 24 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Die Kündigung wird frühestens nach fünfjähriger Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres wirksam. (§5 der Satzung). Geschäftsanteil und Rückzahlung sind in § 30 der Satzung geregelt.
Wie kann ich Geschäftsanteile übertragen?
Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben
durch schriftlichen Vertrag einem anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft
ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber an seiner Stelle Mitglied wird
(§30 Abs. 3 der Satzung).
Was passiert beim Tod eines Mitglieds?
Mit dem Tod scheidet ein Mitglied aus. Seine Mitgliedschaft geht auf den / die Erben über (§6
der Satzung).